Außenstelle Standesamt

Wir in Thien­hausen sind ein Ort der Begeg­nung. Gäste aus der Region, sowie quer aus dem Bun­des­land NRW, deutsch­landweit oder über die Ozeane verteilt. Egal, in welch­er Beziehung Sie zu Stein­heim als auch zum Wasser­schloss Thien­hausen ste­hen in Koop­er­a­tion mit der Stadt Stein­heim, dür­fen Sie sich als Heimkehrer, als Rei­sev­ergnügter oder wohn­hafter Bürg­er an diesem magis­chen Ort das „JA – Wort“ geben. Wir haben für Sie kleine Arrange­ments vor­bere­it­et und bieten Ihnen zusät­zliche viel Platz für eine große Feier. Eine Hochzeit benötigt nicht nur unser Ange­bot, son­dern auch das Engage­ment der Stadt Stein­heim, darüber möcht­en wir Sie hier informieren:

Frau Rüsen­berg
Tel.: 05233 / 21 ‑151
E‑Mail: a.ruesenberg@steinheim.de

Frau Wensel
Tel.: 05233/ 21 ‑152
E‑Mail: n.wensel@steinheim.de

Öffnungszeiten:

(Inner­halb der Öff­nungszeit­en kön­nen Sie alle weit­eren Anliegen erfra­gen, zur Eheschließung und zur möglichen vorheri­gen Anmel­dung ist im Vor­feld ein Ter­min zu vereinbaren)

Tele­fonis­che Gespräche:
Mon­tags – Fre­itags 08:30 – 12:30 Uhr,
Mon­tags – Mittwochs auch 14:00 – 16:00 Uhr  
Don­ner­stags 14:00 – 16:30 Uhr

Per­sön­lich­es Gespräch:
Mon­tags – Fre­itags 08:30 – 12:30 Uhr
Don­ner­stags zusät­zlich 14:00 ‑16:30 Uhr

Die wichtig­ste Infor­ma­tion bzgl. ein­er Trau­ung und der Loca­tion ist immer, das Datum. Welch­er Tag soll für Sie gebucht werden!

Welche Kosten entste­hen für die Trau­ung?
200 € — 300 €
Enthal­ten: Anmel­dung, Eheschließung, Eheurkunde, Anfahrt + Abfahrt, Woch­enend­pauschale, Stamm­buch (Loca­tion nicht inbegriffen)

Wer führt die Trau­ung durch?
Ab Dezem­ber 2025 kön­nen Sie zwis­chen einem fre­undlichen Her­rn und drei beza­ubern­den Damen wählen.
Auf beson­deren Wun­sch, wenn Datum und Zeit es vere­in­baren, kön­nen sie zusät­zlich den Bürg­er­meis­ter der Stadt Stein­heim anfragen.

Wir sind nicht wohn­haft im Stadt­ge­bi­et Stein­heim?
Vere­in­baren Sie erst einen Ter­min für die Eheschließung in Stein­heim und fahren dann zum Standesamt Ihres Wohnortes, um dort die Anmel­dung durchzuführen.

Wir kom­men aus einem umliegen­den Stadt­ge­bi­et und möcht­en von ein­er bes­timmten Per­son getraut wer­den?
Dieses Mod­ell kann nur bei freien Trau­un­gen umge­set­zt wer­den. Bei ein­er Trau­ung han­delt es sich um feste Mitar­beit­er der Stadt Stein­heim. Die Koop­er­a­tion zur Vertre­tung greift in diesem Fall auf die Stadt Stein­heim, Marien­mün­ster und Nieheim. Nach Absprache kön­nte somit eine Trau­ung von einem/einer Standesbeamten/in aus Marien­mün­ster oder Nieheim durchge­führt werden.

Wir kom­men aus unter­schiedlichen Län­dern?
Im Per­so­n­en­stands­ge­setz ist geregelt: Hat kein­er der Eheschließen­den Wohn­sitz oder gewöhn­lichen Aufen­thalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wer­den soll, für die Ent­ge­gen­nahme der Anmel­dung zuständig.

Wenn also die Ehe in Stein­heim geschlossen wer­den soll, ist das Standesamt Stein­heim auch für die Anmel­dung zuständig.

Dazu benötigt das auser­wählte Standesamt fol­gende Infor­ma­tio­nen und die entsprechen­den Unterlagen:

- Welche Staat­sange­hörigkeit hat das Brautpaar?

- Wo sind die bei­den jew­eils geboren?

- War schon mal jemand verheiratet?

Wie wurde die Ehe aufgelöst?

Wo war eine mögliche Scheidung?

Auf jeden Fall wer­den gebraucht:

- Geburt­snach­weis

- Melde­nach­weis

- Per­son­alausweis oder Reisepass

- Schriftliche Anmel­dung mit entsprechen­dem Vordruck